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Erbengemeinschaft und ihre Probleme

Erbengemeinschaft

Wenn Sie mit anderen Erben zusammen nach dem Erblasser geerbt haben, sei es aufgrund eines Testamentes oder sei es aufgrund der gesetzlichen Erbfolge, befinden Sie sich mit den übrigen Erben in einer sogenannten Erbengemeinschaft. Hierbei handelt es sich um eine Gesamthandsgemeinschaft, die nur insgesamt berechtigt ist, über die Nachlassgegenstände zu verfügen. Ein einzelner Miterbe ist also nicht berechtigt, über einzelne Gegenstände ohne Abstimmung mit den übrigen Erben zu verfügen. Dies kann zu einer Vielzahl von Streitpunkten führen, die man möglichst vermeiden sollte. Wir sind darauf spezialisiert, solche in Erbengemeinschaft befindliche Nachlässe auseinanderzusetzen. Wir haben große Erfahrung darin, wie man mögliche Differenzen oder Reibungspunkte zwischen den Erben vermeidet durch ein probates Auseinandersetzungs- und Verteilungsverfahren. Hierbei arbeiten wir seit Jahren mit anerkannten Sachverständigen und Nachlassauflösungsfirmen zusammen, die für die praktische Umsetzung der Nachlassauseinandersetzung unerläßlich sind.

Wenn Sie wissen wollen, wie man die mit Erbengemeinschaften verbundenen Probleme vermeidet, lesen Sie den Artikel Erbengemeinschaft – Vermeidung.

Jede Erbengemeinschaft sollte – insbesondere bei widerstreitenden Interessen der Miterben – so schnell wie möglich auseinandergesetzt werden. Dies geschieht im Wege des Verfahrens der Erbauseinandersetzung.