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Vollmachten, Unterschriftsbeglaubigung

Vollmacht

Jeder kennt die Bankvollmacht zugunsten des anderen Ehegatten oder von Kindern. Sie gilt grundsätzlich über den Tod hinaus, berechtigt zu Verfügungen im wohlverstandenen Interesse des Kontoinhabers, ist aber keine Schenkung zugunsten des Bevollmächtigten. Der Bevollmächtigte hat Rechenschaft abzulegen über seine Verfügungen gegenüber dem Kontoinhaber und nach dessen Tode gegenüber den Erben. Nach dem Tode des Kontoinhabers kann die Bankvollmacht auch von den Erben jederzeit widerrufen werden.

Es gibt auch die Vollmacht, die nur für den Fall des Todes gilt, wenn Sie nicht wollen, daß jemand zu Ihren Lebzeiten über Ihr Vermögen verfügt.