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Vollmachten, Unterschriftsbeglaubigung

Unterschriftsbeglaubigung

Die Unterschriftsbeglaubigung durch den Notar ist das amtliche Zeugnis des Notars, daß die betreffende Person entweder dem Notar von Person bekannt ist oder sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis gegenüber dem Notar ausgewiesen hat und ihre Unterschrift vor dem Notar vollzogen oder anerkannt hat. Die Beglaubigung von Unterschriften ist sehr häufig erforderlich im Grundbuchwesen, beim Handelsregister, bei der Ausschlagung einer Erbschaft oder einer Vollmacht oder Genehmigung in Bezug auf ein bestimmtes Rechtsgeschäft.