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Gesellschaftsrecht

 Handelsregister und Anmeldungen

Der Notar kann sich durch Einsichtnahme in das Handelsregister davon überzeugen, daß eine Person für eine im Handelsregister eingetragene Gesellschaft handlungsbefugt ist, und dies notariell bescheinigen. Der Notar sorgt auch für die Eintragung in das Handelsregister durch entsprechende Verträge und Anmeldungen beim Handelsregister (Entwurf und Beglaubigung der Unterschriften).