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Gesellschaftsrecht

Gesellschaften

Die Gründung verschiedener Gesellschaften (wie z. B. GmbH, Aktiengesellschaft usw.) und die Änderung des Gesellschaftsvertrages muß durch den Notar beurkundet werden. Aufgabe des Notars ist es, einen passenden Gesellschaftsvertrag zu formulieren, der alle Streitfälle in der Zukunft ausschließt.

Soll ein Gesellschaftsanteil an einer GmbH verkauft werden, muß dies vom Notar beurkundet werden.

Der Notar ist auch dafür da, Anmeldungen der Gesellschaft beim Handelsregister vorzubereiten und die entsprechenden Unterschriftsbeglaubigungen vorzunehmen.