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Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer (Beratung und Vermeidung)

Hier gibt es eine Fülle von Gestaltungsmitteln, wenn Sie einen kompetenten Berater konsultieren. Einen Überblick über die Gestaltungsmittel finden Sie unter dem Unterpunkt Erbschaftsteuerberatung zu Lebzeiten. Hierbei sollten Sie sich an folgenden wichtigen Gesichtspunkten orientieren:

  • Jedes Kind kann je einen Freibetrag von EUR 400.000,- nach Vater und Mutter (auch Stiefeltern!) bei vorzeitigen Schenkungen zu Lebzeiten der Eltern alle 10 Jahre neu ausschöpfen (vorweggenommene Erbfolge). Fangen Sie rechtzeitig damit an und behalten Sie sich den Nießbrauch (Übergabevertrag) bzw. bei Geld und Wertpapieren die Verwaltung vor!
  • Die gleichmäßige Verteilung des Familienvermögens auf beide Elternteile ermöglicht den Kindern die Ausschöpfung des Freibetrages nach jedem der Elternteile und damit eine Verdoppelung auf 2 x EUR 400.000,- = jeweils EUR 800.000,-. Es empfiehlt sich daher sehr, nach vorheriger steuerlicher Prüfung das Vermögen zwischen den Eltern zu Lebzeiten gleichmäßig zu verteilen (ggf. mit Auflagen und Rückübertragungsvorbehalt bei Scheidung).
  • Enkelkinder genießen nach jedem Großelternteil einen Freibetrag von EUR 200.000,- und sollten beizeiten berücksichtigt werden.
  • Wenn Sie zu Lebzeiten ein Hausgrundstück übertragen und sich und Ihrem Ehepartner den lebenslangen unentgeltlichen Nießbrauch vorbehalten (bzw. ein Wohnrecht), vermindern Sie damit die im Falle des Todes anfallende Erbschaft erheblich, weil das Haus aus dem Vermögen ausgeschieden ist.

Wie Sie sehen, ist das Testament nicht das einzige Mittel zur Steuerung der Erbfolge. Wer dem Fiskus die Erbschaftsteuer nicht gönnt, kann diese zu Lebzeiten mit Übertragungsverträgen auf die potentiellen Erben vermeiden oder mildern. Mittlere und größere Vermögen sollten im Wege der Erbfolge gleich auf die Kinder übergehen, damit nicht infolge des Umweges über den längstlebenden Ehegatten zweimal Erbschaftsteuer anfällt. Allerdings sollten Sie einen finanziell sorgenfreien Lebensabend nicht dadurch gefährden, dass Sie frühzeitig wesentliche Vermögenswerte weggeben, nur um Schenkung- oder Erbschaftsteuer zu sparen. Erbschaftsteuer können Sie auch sparen mit der Etappenschenkung.