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Testament

Vorteile des notariell beurkundeten Testaments

Sie werden fragen: Warum soll ich ein teures Testament beim Notar machen, wenn ich dies billiger, ja sogar umsonst haben und in meinem stillen Kämmerlein ein handschriftliches Testament machen kann? Richtig, das kostet erst einmal nichts. Aber im Erbfall entstehen meist mehr Kosten als beim Notar und möglicherweise noch Ärger und Verdruss, weil das Testament nicht allen formalen Anforderungen entspricht und in Bezug auf Inhalt und mögliche Folgen nicht von einem Erbrechtsexperten geprüft wurde.

Bei einem handschriftlich verfassten Testament können Ihre Erben über das Erbe erst verfügen, wenn sie einen Erbscheinsantrag gestellt (erster Kostenpunkt) und vom Amtsgericht einen Erbschein erhalten haben (zweiter Kostenpunkt). Und das kann lange dauern, weil Personenstands-Urkunden vorgelegt und sämtliche (!) in Betracht kommenden gesetzlichen Erben angehört werden müssen, die wegen Ihres Testamentes nicht erben. Das kann möglicherweise viel Zeit dauern, je nach Schnelligkeit des Amtsgerichts.

All das ersparen Sie Ihren Erben, wenn Sie ein notariell beurkundetes Testament errichtet haben, weil dann weder Erbscheinsantrag noch Erbschein nötig sind. Noch besser: Ihr Erbe kann sich nach Eröffnung des notariellen Testaments durch das Amtsgericht hiermit überall als Erbe legitimieren. Ihr Erbe kann z. B. bei der Bank über die dort vorhandenen Werte verfügen und durch formlosen Antrag beim Grundbuchamt das Eigentum an Grundstücken auf sich umschreiben lassen. Dies gilt übrigens auch, wenn im Testament (zugleich) über ausländisches Immobilienvermögen verfügt wird. In vielen Ländern (z. B. Florida) gilt das notarielle Testament als Erbnachweis, nicht aber das handschriftliche Testament.

Fassen wir zusammen: Die Kosten für ein notarielles Testament sind wesentlich geringer als die Folgekosten bei einem handschriftlichen Testament, weil hiermit die in der Summe weitaus höheren Erbscheinsantrags- und Erbscheinskosten in allen durch das notarielle Testament geregelten Erbfällen vermieden werden und das Vermögen zum Zeitpunkt der Abfassung des notariellen Testaments meist niedriger ist als zum Zeitpunkt des Erbfalles. Außerdem ersparen Sie Ihrem Erben mit einem notariellen Testament das komplizierte Erbscheinsverfahren:

Er kann das Erbe unverzüglich antreten.

Die Kosten des notariell beurkundeten Testamentes sind gerade einmal so hoch wie die eines Erbscheins und eines Erbscheinsantrages nach dem Tode des erstversterbenden Ehegatten. Wenn Sie sich daher nach Ihren Wünschen ein notariell beurkundetes Testament machen lassen, verlieren Sie nichts: Sie zahlen die Kosten für Erbschein und Erbscheinsantrag schon bei Beurkundung des Testaments und erhalten damit unterm Strich kostenlos ein Testament.

Die Kostenersparnis setzt sich bei den weiteren Erbfällen fort: Bei Tod des längstlebenden Ehegatten erben die Kinder (nächster Erbfall), nach dem Tod der Kinder wiederum in der Regel die Enkelkinder (weitere Erbfälle), wenn die Kinder Vorerben und die Enkelkinder Nacherben sind. All dies sind Erbfälle, bei denen das notariell beurkundete Testament ebenfalls den Erbschein ersetzt, so dass wiederum die Erbscheins- und Erbscheinsantragskosten erspart werden.