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Testament

Testamentsprüfung

Nach dem Erbfall sind die vom Erblasser hinterlassenen Testamente mit den entsprechenden erbrechtlichen Konsequenzen für Erbberechtigte und Pflichtteilsberechtigte zu prüfen. Vielfach gibt es auch nach dem Eintritt des Erbfalls – und zwar auch dann, wenn die Testamente oder die gesetzliche Erbfolge ja nicht mehr geändert werden können – erbrechtliche Korrekturmöglichkeiten, die nur nach fachgerechter Beratung ausgewählt und in die Praxis umgesetzt werden können.

Nach Auswahl der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten geht es darum, im Erbscheinsverfahren den Erbschein zu erlangen, der sich aufgrund der Testamentsprüfung ergibt. Häufig werden Testamente verschieden ausgelegt, je nach Interesse der in Betracht kommenden Erben. Dies kann sich in einem längeren Erbscheinsverfahren mit streitiger Auseinandersetzung hierüber niederschlagen.